Bundeskanzler Friedrich Merz: Bist Du ein Pädophiler? Teil 11

Friedrich, meine Absicht, diese Reihe gestern zu beenden, hat sich als verfrüht erwiesen.

Es fehlt etwas ganz Wichtiges: Der Grund, warum Deutschland den zweiten Weltkrieg gewonnen hat!
Hier kommt der Grund:

DIE ZUKUNFTSORDNUNG WIRD AUF DEUTSCHEN GEDANKEN AUFBAUEN ODER ES WIRD KEINE ORDNUNG GEBEN!

Friedrich, unser Präsi, die Versager in Karlsruhe, die sich als Verfassungsrichter bezeichnen und auch Du werden keine Rolle haben, wenn es um die Gestaltung der Zukunft geht!

    • Euch fehlt einfach jede Voraussetzung da überhaupt mitdenken zu dürfen!
    • Dann schaue Dir ganz langsam an, wie heftig im folgenden Text die „Spielkinder an den Schalthebeln der Macht“ abgekanzelt werden.
    • Dieser Menschendreck wollte tatsächlich gar nichts begreifen und Herausforderungen haben die auch nicht angenommen!
    • Dieser Menschendreck hat so restlos abgewirtschaftet, daß denen jetzt nur noch der weltweite Selbstmord in einem atomaren Inferno bleibt, wenn die tatsächlich meinen, ihre Schuld und ihre untilgbare Dämlichkeit weiter verstecken zu sollen!
      .
    • Die Transzendenz möge bitte verhindern, daß die „Spielkinder an den Schalthebeln der Macht“ diesen letzten Irrsinn noch umsetzen können!
    • Ich bin damit nämlich nicht einverstanden!

Ich traue Dir und den anderen genannten Typen aber zu, ihr grundsätzliches Versagen begreifen zu können.
Damit das stattfinden kann, bekommst Du hier das letzte Kapitel aus dem gestern veröffentlichen Buch von Giselher Wirsing mit dem Titel „Vom Geheimnis der Macht„, das auf der Seite 181 beginnt.

Auf diese Weise steht es der automatischen Übersetzung zur Verfügung. Eine Optimierung für die Übersetzung ins Englische konnte nicht durchgeführt werden, weil das Kapitel original bleiben mußte. Eine Anmerkung mußte beseitigt werden.

Viel Spaß beim Begreifen des gründlichen eigenen Versagens aller „Leithammel in Deutschland und der Welt“ seit dem Mai 1945!

Bevor es losgeht sondere ich noch meine Meinung ab: H (Bindestrich) itler hatte mit den folgenden Gedanken gar nichts zu tun! Der kann dafür einfach nicht die erforderliche Denkfähigkeit gehabt haben!
Hätte der denken können, hätte der den Krieg gewonnen. Der Grund für den verlorenen Krieg findet sich durchaus auch in dem folgenden Text. Die entscheidenden Typen im III. Reich waren nicht ehrlich! Weder zu sich selbst noch zu der Welt!

    • Menschen kann man betrügen!
    • Die Transzendenz nicht!
      .

(Zitat Anfang):

Vom Geheimnis der Macht

Das Charlottenburger Schloß ist von einem kunstvollen Rokokogitter umgeben, auf dem in regelmäßigen Abständen der friderizianische Adler mit dem Initial des Königs zu sehen ist. Darunter steht als Wappenspruch „Suum cuique“. In dieser schlichten Formel schlummert das Geheimnis der Macht.

Die Ausübung echter Macht kann man mit der Kraft eines Magneten vergleichen, der über ein Feld von wirr durcheinanderliegenden Eisenstücken so lange mit Bedacht geführt wird, bis jedes Teil durch die übergeordnete Kraft den ihm gemäßen Platz gefunden hat. Die Bändigung des chaotischen Triebs im Menschengeschlecht ist das Grundthema aller Geschichte. Die gerechte Ausübung von Macht ist somit die Voraussetzung für das Bestehen der Kultur überhaupt. Und sie ist mehr als die Voraussetzung: Macht, die so wirkt, daß ein jeder das von ihm zu Fordernde leistet und das ihm Zukommende erhält, birgt in sich selbst die Wurzeln aller Kultur. Umgekehrt schließen Ohnmacht oder Mißbrauch der Macht gleichermaßen das ,,Suum cuique“ aus. Beide Erscheinungen sind infolgedessen der Ursprung entweder von Anarchie oder zersetzendem Nihilismus. In beiden Fällen nehmen die einzelnen Teile einer Gemeinschaft nicht mehr den ihnen zukommenden Platz ein. Der Magnet wirkt nicht. Es entstehen dadurch Leerräume oder unmäßige Kraftballungen — das typische Bild vor dem Ausbruch der großen historischen Krisen. Die Macht ist also immer jene Kraft, die das richtige Maß erhält. Sie stellt keinen Wert an sich dar. Ihre Auswirkungen schaffen die Werte, darunter vor allem das Recht. Es ist der Ausdruck der jede echte Macht beherrschenden Intuition.

Dies erhellt vorzüglich aus der Geschichte des deutschen Kaisertums im Mittelalter, das an seinem Höhepunkt Macht in der glücklichsten Weise auszuüben verstand. Die Krise der mittelalterlichen Kaisermacht setzt zu dem Zeitpunkt ein, in dem ihre magnetische Kraft nicht mehr in der Lage war, die miteinander rivalisierenden Fürsten und Reichsstände im richtigen Maß zu halten. Gleichzeitig fallen Kaisertum und Papsttum, die bis dahin der doppelte Ausdruck einer Totalität waren, endgültig auseinander. Um die Reichsmacht bildet sich ein Leerraum. Im 14. Jahrhundert beginnt infolgedessen eine Kulturkrise, die sich auf drei Jahrhunderte erstreckt, bis mit dem Entstehen des absoluten Fürstentums neue Voraussetzungen für die Ausübung gerechter Macht geschaffen sind. An Stelle des einen großen Magneten sind nun zahlreiche kleine getreten, die in dem beengteren Bereich trotzdem je nach ihrer Kraft und Bedeutung abermals einen in sich geschlossenen Kulturzustand zu schaffen vermögen.

Man nennt diese dreihundertjährige Kulturkrise die Entstehung des modernen Zeitalters. Dies ist insofern richtig, als von nun ab die Macht in unserer Kultursphäre nicht mehr naiv ausgeübt wird, sondern sich die Reflexion einen Platz erobert, der aus der abendländischen Welt nicht mehr weggedacht werden kann. Die Erweckung des Bewußtseins ist erfolgt.

Von nun ab ist für eine längere Wegstrecke das Recht nicht mehr nur ein Ausfluß der Macht schlechthin, sondern es beginnt ein von der Macht losgelöstes, die Macht mehr und mehr einschränkendes Eigenleben zu führen. Der abendländische Mensch unternimmt schließlich den ebenso kühnen wie verhängnisvollen Versuch, die Macht völlig dem Recht unterzuordnen und sie damit ihrer wesentlichen, nämlich jener magnetischen Kraft zu entkleiden. An die Stelle des Richtens tritt das Rechten. Nicht mehr die Macht, sondern das Recht soll nunmehr das „Suum cuique“ garantieren. Die durch die „Gnade Gottes“ vom Fürsten ausgeübte Macht soll durch den „Rechtsstaat“ ersetzt werden. Edward Coke, der Verfasser der „Petition of Rights“ von 1628, ist Richter und leitet damit die Revolution der Juristen ein, die wiederum fast drei Jahrhunderten das Gepräge gibt. Später sagt der Abbe Galiani, dieser „geniale Zwerg, eine Art Plato oder Machiavelli mit dem Schwung und den Bewegungen eines Harlekins“ voraus, daß die abendländische Welt in dem Maße, in dem sie das Recht an die Stelle der Macht setzen wird, sich dem Mandarinensystem der ruhenden chinesischen Kultur angleichen und ihre Dynamik verlieren werde.

Der Abbe Galiani und seine Zeitgenossen konnten allerdings noch nicht übersehen, daß das Recht in unserer dem ewigen Werden geöffneten Kultursphäre keine konstante Größe sein kann, sondern nur der gefrorene Ausdruck der jeweiligen soziologischen Zeitumstände. Dieser Wesensunterschied der abendländischen Kultur zur Kultur der Antike und des (alten) China ist im Zeitalter der Französischen Revolution noch nicht durchdacht. Die Verdrängung der Macht durch das Recht hat jedenfalls die Zersplitterung der Macht in unkontrollierbare, „anonyme“ Teilmächte zur Folge, die sich des Rechts immer willkürlicher zu bedienen vermögen. Eine Vielheit ungebändigter wirtschaftlicher und politischer Gewalten erhebt sich über der Degeneration der echten Macht und schafft nebeneinander verschiedene Rechte, von denen schließlich niemand mehr weiß, welchem er untersteht. Dieser Pluralismus tritt in den Nationalstaaten an die Stelle des früheren Partikularismus. Er widerspricht nicht einmal einem zentralistischen System, weil er sich untergründig zur Geltung bringt.

In dem Augenblick, in dem dergestalt der bürgerlich gewordene Rechtsstaat auf dem Kontinent triumphiert und sich für alle Ewigkeit einzurichten scheint, besinnen sich die aus ihrer Zeit herausragenden Geister erneut auf die ursprüngliche Natur der Macht. Ehe noch die krisenhaften Erschütterungen eintraten, verkündeten Nietzsche in Deutschland und Sorel in Frankreich die Wiedergeburt der Macht als Vorbedingung jeglicher Rettung. Beide wenden sich leidenschaftlich gegen einen Gesellschaftszustand, in dem sich der Mensch als legal durch die Majorität beherrschtes Herdentier in seiner Entwicklung jeweils nach dem Schwächsten und Dümmsten zu richten habe. Während Nietzsche in dem bereits heraufdämmernden Sozialismus aber „die zu Ende gedachte Tyrannei der Geringsten und Dümmsten, das heißt der Oberflächlichen, Neidischen und der Dreiviertel- Schauspieler“, sieht, „hofft Sorel auf die in der Arbeiterklasse sich zusammenballende Gewalt, die den Rechtsstaat erschüttern und zugunsten einer dynamischen Gesellschaftsverfassung verwandeln soll.

„Der Wille zur Macht“ und die „Reflexions sur la Violence“ stehen als die beiden Torwächter und Fackelträger an der Schwelle der aus fahlem Dämmer aufsteigenden großen Krise. Während ringsum noch tiefste Ruhe zu herrschen scheint, nehmen beide Werke die bald mit dem ersten Weltkrieg ausbrechenden ungeheuren Erschütterungen bereits vorweg. Bei Sorel findet sich schon die Scheidung von Force und Violence, von Macht und Gewalt. Er kommt indes zu einem irreführenden Ergebnis: Gewalt ist für ihn, was Zukunft verheißt: Macht, was die Vergangenheit erhalten will.

Der Italiener Panunzio geht in seinem Buche „Violenza e forza“ noch weiter und erklärt: „Gewalt gebiert aus dem Schoß der unbestimmten Natur neues Recht. Macht verteidigt altes Recht. Gewalt erschließt und beginnt; Macht schließt ab und beendet. Der Angriffskrieg und die Revolution sind Gewalt; die staatliche Unterdrückung revolutionärer Bewegung und der Verteidigungskrieg sind Macht.“

Diese Unterscheidungen sind zunächst nichts als ein Protest; der Ausdruck einer neu erwachenden Dynamik und daher zeitgebunden. Ihre Bedeutung und Sprengwirkung lag darin, daß sie die Erstarrung und Selbstgefälligkeit des bürgerlichen Rechtsstaats an der am meisten fragwürdigen und verhärteten Stelle angriffen: darin nämlich, daß er die Arbeiterschaft, also den überwiegenden Teil des Volkes, nicht in sich einbezog, sie nicht zu integrieren vermochte, sondern auf den Weg der unkontrollierbaren indirekten Teilnahme an der Macht durch Ausnutzung der Lücken im Rechtsgebäude verwies. Hierdurch wurde die Arbeiterschaft zu einem dem Staat, d. h. dem Rechtsstaat, entgegengesetzten Element. Der Minderwertigkeitskomplex fraß sich ein, sie sei ein Paria: das Proletariat. Dieser Komplex ging so tief, daß er auch dann noch fortwirkte, als sozialdemokratische Arbeiterparteien die „Macht“ in verschiedenen Ländern ergriffen. Die Arbeiterschaft blieb außerhalb und weiterhin oppositionell zum herrschenden Recht, gleichgültig, ob sich ihre bezahlten Advokaten an den Spielregeln des bürgerlichen Rechtsstaats beteiligten oder nur gegen sie protestierten. Deshalb war aber keine Volkseinheit mehr möglich. Ein Zustand höchster Gefahr trat ein. Das Recht als Ersatz echter Macht konnte in der Tat niemals jene magnetische Kraft ausüben, die wir als das Wesen der Macht begriffen haben. Die Degeneration der Macht mußte vielmehr überall in Europa an den Rand des Chaos führen. Deutschland,

Frankreich, Polen und andere Länder erlebten alle den gleichen Prozeß.

Auch Sorel hat sich später enttäuscht vom Sozialismus abgewandt, nachdem er schließlich ebenso wie Nietzsche erkannt hatte, daß diese Kräfte, die er vordem noch als die schöpferische Gewalt gepriesen hatte, in Wirklichkeit nur den Triumph der Nivellierung herbeiführen konnten und nicht einmal fähig gewesen waren, einfachste Lohnfragen zu lösen. Nietzsche und Sorel enden daher ihr Werk nur mit einem Fragezeichen und einer sich alsbald unheimlich erfüllenden Prophetie. Nietzsche sagt:

„In der Lehre des Sozialismus versteckt sich schlecht ein Wille zur Verneinung des Lebens: es müssen mißratene Menschen oder Rassen sein, welche eine solche Lehre ausdenken. In der Tat, ich wünschte, es würde durch einige große Versuche bewiesen, daß in einer sozialistischen Gesellschaft das Leben sich selbst verneint, sich selber die Wurzeln abschneidet. Die Erde ist groß genug und der Mensch immer noch unausgeschöpft genug, als daß mir eine derart praktische Belehrung und demonstratio ad absurdum, selbst wenn sie mit einem ungeheuren Aufwand von Menschenleben gewonnen und bezahlt würde, nicht wünschenswert erscheinen müßte.“

Und Sorel am Ende des ersten Weltkrieges: „Wir sind jetzt in die hassenswerteste Periode jeder Dekadenz, jene der Plutokratie amerikanischen Musters eingetreten. Die neuen plutokratischen Mächte vernichten den Krieger und den Produzenten zugleich. Helotennationen werden in die Schlacht und in die Arbeit gesandt. Die neuen Karthagos, England und Amerika, werden bald in der Lage sein, asiatische Horden, die sich beständig erneuern und überlegen ausgerüstet sind, ungeheure Massen halbtierischer, dem Tod geweihter Wesen in die Schlacht zu schicken. Die Blockade, der Hunger, unkriegerische, unritterliche Mittel entscheiden jetzt den Ausgang des Krieges. Krieg und Krieger sind an der Industrialisierung des Krieges, an dem plutokratisierten Krieg gestorben.“

Beide Visionen haben sich auf das furchtbarste erfüllt. Was damals nur eine von verschiedenen denkbaren Möglichkeiten war, ist zur letzten Konsequenz geworden. Der industrialisierte Massenmensch und der von den Instinkten des Herdentieres geleitete Einheitsmensch haben daher, indem sie zum Endkampf um die Zukunft des Menschengeschlechts ansetzen, rücksichtslos vernichtend, ausrottend und ihre Barbarei im Triumph verkündend, selbst die aufhaltenden und neuschöpfenden Gegenkräfte geschaffen: Die gemeinschaftsbildenden Kräfte sind neu erweckt worden. Damit

aber werden erst die Voraussetzungen geschaffen, aus denen sich wieder Macht im echten Sinne zu entwickeln vermag.

Der Degeneration der Macht im bürgerlichen Rechtsstaat entspricht als nächste Stufe die Entartung der Macht in nackte Gewalt in einer durch kein höheres Ethos zusammengehaltenen Gesellschaft. Die Geschichte der antiken Kaisermacht bietet in dem Gegensatz zwischen Augustus und Diokletian das augenfälligste Beispiel für die Unterscheidung zwischen Macht und Gewalt. Augustus und Diokletian ergreifen beide das Ruder nach einer Periode der Anarchie und der pluralistischen Gewaltherrschaft. Augustus indes „lag es völlig fern, Gewalt und Raub auch seinerseits zu legalisieren und zum Dauerzustand zu machen“ (Rostovtzeff). Er errichtete ein denkbar fein ausbalanciertes Gebäude der Macht, in dem das Hauptgewicht auf die Selbstverwaltung der Städte gelegt wurde, während die Beamtenschaft nur als Hilfs- und Kontrollorgan fungierte. Dadurch

gelang es ihm, eine von Korruption — für antike Verhältnisse — erstaunlich freie kleine Zentralbehörde zu schaffen, die sich als die unantastbare Vertreterin der Reichsmacht fühlte, die Durchführung ihrer großen Linien aber in dem weitverzweigten Imperium verschieden gestuften Selbstverwaltungskörpern überließ. Das augusteische System der Macht ist seitdem das größte Beispiel reichsbildender Kraft geblieben. Sie kann sich immer nur aus dem Zusammenspiel von zentraler Macht mit den Kräften einer Selbstverwaltung entwickeln.

Anders Diokletian. Er vermag aus der Militäranarchie, die ihn, den illyrischen Barbaren, zur Herrschaft bringt, keine andere Konsequenz zu ziehen als die Aufrichtung einer reinen Gewaltorganisation. Die Reste der augusteischen Selbstverwaltungsprinzipien werden durch einen geistlosen Zentralismus beseitigt. Damit aber stirbt die Macht ab. Nun bedeutete Organisation „organisierte Gewalttätigkeit“. Die Korruption der Beamtenschaft nahm — trotz einer äußerlichen Stabilisierung der Verhältnisse — zwangsläufig einen immer größeren Umfang an. Die Macht war nicht aus der Anarchie, wie bei Augustus, neu geboren worden, sondern endgültig verloren. Es ist der Wendepunkt zum unrettbaren Verfall. Er ging mit der immer hemmungsloseren Wucherung einer sich wie Pilze ausdehnenden sterilen Bürokratie Hand in Hand.

Macht als magnetische Kraft muß also weiter reichen als es Gewalt je vermöchte. Sie muß sich aus völlig anderen Quellen speisen als denen, der die Gewalt entspringt. Macht entspricht der in sich gestuften Gemeinschaft, sei es nun eine Volksgemeinschaft, sei es eine Völkergemeinschaft. Gewalt dagegen setzt die nivellierte Masse voraus und schafft den Herdenmenschen, der nicht aus eigenem Ethos und Entschluß handelt, sondern vom Schäferhund hierhin und dort-

hin gejagt wird und sich dabei schließlich — da er keine Verantwortung zu tragen hat — vielleicht noch stumpfsinnig wohl fühlt.

Macht fördert Verantwortung der einzelnen Glieder, Gewalt schließt sie aus. Auf der Selbstverantwortung und damit der Selbsttätigkeit der Glieder einer Gemeinschaft beruht nun aber ihre Existenz. Wenn ich nicht mitdenken, mitfühlen und schließlich mithandeln lasse, erniedrige ich den Menschen zum Kollektivwesen, zum Teil eines mechanischen Apparates, zum Maschinenmenschen. Die Verherrlichung der Gewalt war daher ein zeitbedingter Irrtum. Sorels Begriff von der Gewalt ist, wie wir nun sehen, noch einer Epoche zugehörig, in der das klassenkämpferische Denken den Weg zu dauerhaften Kategorien verbaute[1].

Das soll freilich nicht heißen, daß Gewalt entbehrlich wäre. Sie ist sogar völlig unentbehrlich — nach innen wie nach außen. Aber innerhalb einer Volks- oder Völkergemeinschaft kann und darf Gewalt nur ein von der übergeordneten Macht wohlberechnet eingesetztes Mittel sein, das dort seine Wirkung tun muß, wo sonst gewaltsame Einbrüche der Gegenkräfte drohen würden. Damit ertönt unsere Grundmelodie: Echte Macht kann nur im Unbewußten verankert sein und aus dem Glauben gespeist werden, daß sie einem höheren Zwecke, also dem ewigen Werden dient. Dort, wo sie sich im Sein erschöpfen will, muß sie in unserem Zeitalter der zersetzenden Kraft des Bewußtseins verfallen.

Leopold von Ranke hat vor einem Jahrhundert, als er über die Wirkung der Französischen Revolution sprach, die folgenden, für das Geheimnis der Macht sehr erleuchtenden Sätze geschrieben: „Eine uns eigene, große, deutsche Aufgabe haben wir zu lösen: den echtdeutschen Staat haben wir auszubilden, wie er dem Genius der Nation entspricht. Ein großes Volk so wie ein selbständiger Staat werden nicht allein daran erkannt, daß es seine Feinde von den Grenzen abzuwehren weiß. Die Bedingung seiner Existenz ist, daß er dem menschlichen Geiste einen neuen Ausdruck verschaffe, ihn in neuen, eigenen Formen ausspreche und ihn neu offenbare. Das ist sein Auftrag von Gott.“

In unsere, gemessen am Zeitalter Rankes so viel größeren Verhältnisse übersetzt, heißt dies, daß unsere Ideen des sozialen Volksstaats mit den in Europa entstehenden Machtverhältnissen übereinstimmen müssen. Hier stehen wir nun durch die vom Krieg herrisch verlangten Notstände vor einem scheinbaren Widerspruch: Deutschland muß zugleich Europa zu einer neuen gemeinschaftlichen Einheit verbinden und — da es im Kampf auf Leben und Tod für den ganzen Erdteil steht — unausgesetzt Opfer von den anderen europäischen Völkern für die gemeinsame Rettung verlangen. Ein Existenzkampf dieses Ausmaßes schließt Rücksichten auf Empfindlichkeiten weitgehend aus. Hier liegt — im Sprachgebrauch der Philosophie — eine Antinomie vor, eine sich aus der Natur der Dinge ergebende Gegensätzlichkeit des Denkens und Handelns. Man muß das klar erkennen, und es besteht kein Anlaß, dies zu verschweigen. Die Antinomie ist um so größer, als sich, wie wir oben zeigten, die meisten europäischen Völker über die große Verwandlung der Welt und die voraussichtliche Zukunft unseres Erdteils kein nüchternes, von Wunschvorstellungen freies Bild zu machen vermögen. Die furchtbare Gewalt der antieuropäischen Weltmächte ist ihnen nicht zum Bewußtsein gekommen — jene Gewalt, die Europa unrettbar in den Abgrund reißt, wenn sie unseren Kontinent überflutet. Hunderttausende haben nun schon für die Rettung unserer Kultur ihr Leben gelassen. Das wiegt mehr als vage Versprechungen der ozeanischen Völker, sie würden die wilde Gewalt des Bolschewismus ans Gängelband nehmen. Es wiegt auch mehr als dieser und jener Mißgriff, der von unserer Seite in Europa hier und dort gemacht worden ist. Wenn es gelingt, den Sinn für das Wesentliche, für die Existenz also, bei allen europäischen Völkern zu schärfen, so ist diese Antinomie zu überwinden. Der Genius des deutschen Volkes ist aufgerufen, in eine Macht hineinzuwachsen, mit der es das Schicksal in dem Augenblick ausgestattet hat, in dem über die Zukunft aller Weltkulturen entschieden wird. Da es als Volk so sehr im Mittelpunkt steht, kommt es bei dieser richtigen Ausübung der Macht auf das Verhalten eines jeden einzelnen an.

Damit aber sprechen wir schon von dem anderen Geheimnis der Macht: diejenigen, die sie zu gebrauchen haben, müssen von der inneren Überlegenheit dessen beseelt sein, der stets weiß, daß er dem höheren Gesetz des Ganzen dient. Das bedeutende Vermächtnis, das uns Bismarck von diesem Gebrauch der Macht als Dienst hinterlassen hat, ist darum auch, daß nur der zum Beruf des Herrschens taugt, der zu dienen bereit ist. Bismarcks Friedensschlüsse von 1866 und 1871 waren die letzten Friedensverträge, die dem Maße Europas gerecht wurden — getragen von dem Dienst an einer höheren Idee. An sie knüpft der deutsch-französische Waffenstillstandsvertrag von 1940 wieder an.

Die verschiedenen Elemente der Macht, die tiefen Unterschiede, die sich zur Gewalt, zur Willkür ergeben, auf der anderen Seite die Ausübung der Macht als Dienst und Verpflichtung, dies alles führt schließlich zu der Frage, was das „Suum cuique“ sowohl für den einzelnen wie für die Volksgemeinschaft zu bedeuten hat. Und es führt weiter zu dem Verhältnis von Macht und Recht, wie es sich nunmehr stellt.

Wir sind bereits ein erhebliches Stück über Nietzsche und Sorel hinausgewandert. Der leidenschaftliche Kampf, den beide für die Regeneration der Macht geführt haben, stand, wie wir sahen, in tiefem Zusammenhang mit der Degeneration des bürgerlichen Rechtsstaats in Europa, der entweder zum Instrument des Finanzkapitalismus entartet war oder als bequemes Deckungsmittel für kleinbürgerliche Instinkte bzw. den Klassenkampf diente. In jedem Fall war dieser bürgerliche Rechtsstaat so beschaffen, daß er die Arbeiterschaft abseits ließ. Die große Ausnahme bildete in Deutschland Bismarcks Sozialgesetzgebung, die aber vereinzelt und unverbunden innerhalb eines andersgearteten Systems stand. Der Schritt, den wir über jenes Zeitalter hinaus getan haben, liegt also in der neuen Auffassung vom Volk als einer in sich gegliederten Gemeinschaft. Diese besondere europäische Ausprägung des Sozialismus läßt im Gegensatz zum Bolschewismus Raum für die Entfaltung der Persönlichkeit und faßt den Menschen nicht nur als ein beliebig austauschbares Stück Masse auf, sondern als einen Wert an sich. Umgekehrt ist es das Wesen des Amerikanismus, daß mit ihm heute wie ehedem die strikte Leugnung jeglicher sozialen Gemeinschaftsverantwortung unlöslich verbunden ist. Hieraus ergibt sich nun, wie mir scheint, ein entscheidender Grundbegriff, der sich aus der Neubegründung der Macht herleitet: die Geborgenheit der Völker und des Menschen.

Wir haben in dem Abschnitt über das Luftzeitalter gezeigt, daß dieser Weltkampf erst dann enden wird, wenn sich ein neuer goldener Schnitt für die Machtverteilung der großen kontinentalen Einheiten herausgebildet haben wird. Dem entspricht nach innen für die einzelnen Völker und Volksteile und schließlich für den einzelnen Menschen der Zustand der Geborgenheit als der wahre Ausdruck und das Ergebnis der Macht. Die gemeinschaftsbildende Kraft der Macht muß also das Recht neu erzeugen. Ohne eine gültige Rechtssatzung kann es keine wirkliche Ausübung von Macht und somit keine wirkliche Geborgenheit geben. Jeder revolutionäre Prozeß vollendet sich daher in der Schöpfung einer allgemein verbindlichen Rechtssatzung. Nur der ahasverische Geist konnte den Begriff der „permanenten Revolution“ überhaupt erfinden, durch den der revolutionäre Impuls seines schöpferischen Gehalts beraubt und in einen widerwärtigen Nihilismus verwandelt wird. Dasselbe gilt für eine geschriebene oder ungeschriebene Rechtssetzung, die nicht allgemein verbindlich sein will und zur Bildung bevorrechtigter Kasten führt, die das Recht willkürlich nach ihrer Laune beugen. Es gibt nur ein Vorrecht: das des größeren Dienens; nie dagegen ein Privilegium für frühere Verdienste. Was man nicht täglich neu erwirbt, ist man nicht. Der Dank kann immer nur in der Anerkennung der kommenden Geschlechter beruhen. Sie sind die Richter, die das Privilegium des Nachruhms verleihen. Das einzige, das Berechtigung besitzt.

Für all dies beginnen die europäischen Völker erst während des zweiten Weltkrieges reif zu werden. Das lehrt vielleicht am besten ein Blick auf Frankreich, das sich erst durch die bitteren Erfahrungen seit dem Jahre 1940 an das kontinentale Europa angeschlossen hat. Das 19. Jahrhundert reicht in Frankreich bis zum Untergang der Dritten Republik. Bis dahin gab es überhaupt keine Möglichkeit für die Franzosen, dieselbe Sprache zu sprechen wie die anderen Europäer. Das ist keine Erkenntnis von heute. Ich habe schon in einem 193-3 erschienenen Buche darauf hingewiesen, daß damals die französische „paix“ und das Wort „Frieden“ nichts miteinander zu tun hatten und daß es kein Nachkriegsfrankreich gab, wie es ein Nachkriegsdeutschland, ein Nachkriegsitalien und ein Nachkriegs-Süd- osteuropa gegeben hat. Die französische Jugend war die Jugend -einer siegreichen Nation, der sich zunächst keine Ziele mehr stellten. In ähnlicher Lage befand sich die Jugend der nordischen Länder, die im umhegten Garten der im ersten Weltkrieg bewahrten Neutralität aufgewachsen war. In Frankreich wurde daher die Politik geradezu ein Monopol der älteren Generation. Barthou z. B. bildete einmal ein Kabinett, dessen Mitglieder ein Durchschnittsalter von dreiundsechzig Jahren aufwiesen. Die französische Jugend kümmerte sich wenig um diese alten Herren. Weder waren sie ein Vorbild, noch reizten sie im allgemeinen zu leidenschaftlichem Widerspruch. Die Chambre des Deputes bildete eine Kaste für sich, die abgeschlossen von dem, was die jüngere Generation interessierte, ein undurchsichtiges Gesellschaftsspiel trieb.

Erst als es zu spät war, erkannte die französische junge Generation, daß es sich bei diesem Gesellschaftsspiel um Leben und Tod der Nation gehandelt hatte. Eine starke persönliche Ausprägung und zögerndes Suchen nach einem neuen Lebensstil war für diese Jugend kennzeichnend. Sie verband sich oft mit romantischen Ideen, wie sie sich besonders typisch in den Werken Jean Gionos und anderer ausprägten.

Im Mittelpunkt des politischen Denkens dieser Frankreich regierenden alten Herren stand der Begriff „Securite“. Wir können nun gut sehen, wie unser Begriff der Geborgenheit sich von dieser fatalen „Securite“ unterscheidet, mit dem die Katastrophe, die Frankreich betroffen hat, eigentlich eingeleitet worden ist. Das, was die letzte Periode der Dritten Republik unter „Securite“ verstand, war völlig nach rückwärts gewandt. Es hatte nichts mit den Erfordernissen der modernen Zeit zu tun, sondern wollte im Gegenteil Frankreich von ihr abkapseln. Die „Securite“ zielte weder nach innen noch nach außen auf die Bildung einer Gemeinschaft, in der sich die Sorgen und Nöte aller Schichten des Volkes wie im größeren Rahmen aller Völker, die zu ihr gehören, widergespiegelt hätten. „Securite“ wurde zum Begriff der Macht einer sehr kleinen Gruppe von Berufspolitikern. Er entsprach nach außen jenen „Erbfeindschaften“ und überhaupt jenem engräumigen Chauvinismus, der für die jetzt heranwachsende europäische Jugend keine Bedeutung mehr haben kann, nachdem es klar geworden ist, daß die Anerkennung der geschichtlichen Eigenart und der völkischen Existenz aller Glieder der europäischen Familie allein die Grundlage künftiger europäischer Politik sein kann. Hier setzte denn auch sofort die fruchtbare Selbstkritik, der jungen Generation in Frankreich ein.

Wir wiederholen: Das Recht kann niemals die Macht ersetzen, und wenn dies, wie im 19. Jahrhundert, geschieht, so sind schwerste Störungen innerhalb einer jeden Gesellschaft unvermeidlich. Umgekehrt aber gibt es ohne Recht keine dauernde Ausübung der Macht, da dann keine Geborgenheit entstehen kann.

Wir können dies am besten mit den platonischen Kategorien des männlichen und weiblichen Prinzips erfassen, deren Zueinanderordnung und Ausgewogenheit die Dauer einer jeden Staatsschöpfung oder gar Reichsbildung ausmacht. Die Macht ist das männliche, Gerechtigkeit und Geborgenheit sind die weiblichen Prinzipien innerhalb jeder Gemeinschaft. Eine empfindliche Verschiebung des Schwergewichts des einen auf Kosten des anderen kann nur von verderblichen Folgen begleitet sein. In Deutschland hat man früher gern von dem „Vater“ Staat gesprochen. Schon das Reich ist eine völlig andere Kategorie, es ist nur als eine Allmutter zu denken. Mit dem Begriff des Reiches aber ist der der Geborgenheit unauflöslich verknüpft, während der Staat, gemessen an dieser großen Universaltradition unseres politischen Denkens, eine nüchterne und abstrakte Zweckkonstruktion bleibt. Man kann das Volk lieben und kann das Reich lieben, und man kann auch eine Gemeinschaft von Völkern lieben. Dem Staat aber dient man. Das macht den ganzen Unterschied aus. Erst in der Verbindung des weiblichen mit dem männlichen Element kann überhaupt eine höhere, über die reine Zweckbedingtheit in die eigentlich wesentlichen emotionalen Schichten des Menschen hineinreichende Einheit innerhalb eines Volkes wie innerhalb einer Völkergemeinschaft erreicht werden. Diese Auffassung vom Recht in seinem Verhältnis zur Macht ist der römischen Rechtstradition wesentlich entgegengesetzt.

Wir können jetzt das Geheimnis der Macht sich noch von einer anderen Seite entwickeln sehen: Macht und Gerechtigkeit gehören zusammen, wenn anders die Macht nicht zur Willkür entarten will. Solange die europäische Welt im römischen Rechtsdenken befangen war, gab es für diese fundamentale Erkenntnis keinen Raum, weil das Recht in der römischen Tradition sich überhaupt nicht von einem außerjuristischen Standpunkt aus beurteilen läßt. Daran, an dieser abstrakten Buchstabenherrschaft des Rechts, ist der bürgerliche Rechtsstaat zugrunde gegangen. In ihm konnte Recht durchaus Recht sein und dennoch von der höheren Ordnung der Gemeinschaft her als absolutes Unrecht erscheinen. Ortega1 hat kürzlich darauf aufmerksam gemacht, daß für das Volk der Römer das Recht die Hauptleidenschaft war, was heutigen Tages nicht mehr verstanden werden könne. Ortega meint, für uns sei Recht Recht, weil es richtig sei, während der reine Römer umgekehrt geglaubt hat, das Richtige sei richtig, weil es Recht sei. Er zitiert dazu Titus Livius: „Das Gesetz ist taub und unerbittlich, außerstande zur Nachsicht und Güte vor der geringsten Überschreitung.“

Nun, es kann sich nicht die Strenge des Gesetzes ändern, wenn es überhaupt Recht geben soll. Wohl aber müssen sich die Prinzipien ändern, aus denen das Recht überhaupt erwächst. Die Krise der ,,formal“-juristischen Betrachtungsweise, in deren Mitte wir uns noch befinden, war unvermeidlich. Sie hängt mit dem Ende des wesentlich auf dem römischen Rechtsdenken begründeten bürgerlichen Zeitalters auf das engste zusammen. Wenn heute in unser Recht der Begriff des „gesunden Volksempfindens“ eingeführt worden ist, so handelt es sich dabei zunächst um eine außerjuristische Kategorie, die, solange wir im übrigen noch die Bestandteile des früheren Rechtsdenkens festhalten, etwas Fließendes an sich hat. Das Einströmen außerjuristischer Ideen in das überlieferte römische Recht ist ein umwälzender Vorgang, der konsequent zu Ende geführt werden muß. Es gibt kein Zurück in das römische Rechtsdenken, das weder mit unserem Begriff der Geborgenheit noch der Gerechtigkeit als dem doppelten Spiegelbild der wahren (von der Gewalt unterschiedenen) Macht in Übereinstimmung gebracht

1 Jose Ortega y Gasset „Geschichte als System“, 1943.

werden kann. Auch hier müssen wir also nach vorwärts gehen, ganz entschieden und bewußt: einer neuen Rechtssicherheit entgegen.

Wir müssen ehrlich genug sein, anzuerkennen, daß dem Zusammenbruch des bürgerlichen Rechtsstaats nicht sofort ein ausgebildetes neues Rechtswesen gefolgt ist. Es sind Lücken entstanden, die dem grundlegenden Begriff der Geborgenheit widersprechen. Große Rechtskomplexe sind in das Zwielicht des „Ermessens“ gerückt, die Befugnisse der mittleren Bürokratie haben sich dadurch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts allzu dehnbar entwickelt. Das alles ist nicht zu bestreiten, aber man muß sich bewußt sein, daß wir uns im Übergang von einem Rechtssystem in ein anderes befinden. Eine solche Umformung ist in der Geschichte immer ein langwieriger Prozeß gewesen. Die sogenannte „Rezeption“ des römischen Rechts in das deutsche erstreckte sich sogar über Jahrhunderte. Der Übergang in ein neues Rechtssystem kann sich auch nicht etwa mit der Herausgabe neuer Gesetzbücher erschöpfen. Er ist sehr viel umfassender und mit der — noch im Gang befindlichen — soziologischen Umschichtung verbunden. Denken wir nur z. B. an den Begriff des Eigentums: Jenes Eigentumsrecht, das Eigentum nach der Denkwelt des 19. Jahrhunderts nur als Rechtsbegriff auffaßte, ist nicht mehr haltbar und auch in der Praxis hundertfältig durchbrochen. Eigentum als Verpflichtung ist eine im römischen Rechtsdenken überhaupt nicht vorkommende Kategorie. Wie aber ist sie nun juristisch generell zu fassen und festzulegen? Hier wie auf zahllosen anderen Gebieten sind die Probleme überhaupt erst aufgetaucht. Daran freilich ist kein Zweifel, daß sie bald gelöst werden müssen, daß die bestehende Unsicherheit über die Auslegung und Sprechung des Rechts nur ein vorübergehender Zustand sein kann. In der Entwicklung der Macht im Sinne des „Suum cuique“, in der Entwicklung der Macht also als Gerechtigkeit muß auch die Neugeburt einer die Gemeinschaft durchpulsenden Rechtsordnung beschlossen liegen. Das klärt sich natürlich nur, wenn man die gemeinsame Wurzel von Macht, Gerechtigkeit und Geborgenheit im Gegensatz sowohl zur Gewalt und Willkür sowie zum abstrakten römischen Rechtsdenken erkennt.

Wir haben von dem Begriff der Macht bisher ohne wesentliche Unterscheidung von „innen“ und „außen“ gesprochen. Dies geschieht bewußt; denn ebenso wie der bürgerliche Rechtsstaat ist auch das Völkerrecht in seinen wesentlichen Überlieferungen vollständig zusammengebrochen. Der zweite Weltkrieg hat hier nur den Schlußstrich unter eine sich seit langem abzeichnende Entwicklung gezogen. Völkerrecht im bisherigen Sinne ist in erster Linie Vertragsrecht zwischen einander theoretisch gleichgeordneten Partnern, ist Staatenrecht gewesen. Es war und ist überhaupt nur solange denkbar, als diese Partner eine gemeinsame außerrechtliche Grundlage in ihrem Verhältnis zueinander anerkennen. Solange die europäischen Mächte und unter ihnen vor allem das Britische Reich eine für alle übrigen Weltteile verbindliche Norm gefunden hatten, solange andererseits Rußland ein Teil dieses „europäischen Konzerts“ gewesen ist, waren die außerrechtlichen Voraussetzungen für völkerrechtliche Vertragsabschlüsse und -abmachungen gegeben, wie sie früher in der christlichen Welt im Gegensatz zur außerchristlichen vorhanden gewesen sind. Diese Voraussetzungen bestehen heute nicht mehr. Der Zusammenbruch des Völkerrechts, wie er sich in der furchtbarsten Weise im zweiten Weltkrieg erweist, ist also nur das Ergebnis des Wegfalls allgemeinverbindlicher Normen. Dies hatte sich schon vor dem Kriege, um mit Carl Schmitt zu sprechen, in der „Wendung zum diskriminierenden Kriegsbegriff“ abgezeichnet. Die britische, amerikanische und sowjetische Kriegspropaganda vor dem Kriege bestand wesentlich darin, daß ein voraussichtlicher Gegner nicht als ein völkerrechtlich gleichgestellter Partner, der seine berechtigten Interessen vertritt, angesprochen wurde, sondern als „outcast“, als eine Macht, die sich außerhalb des „Rechtsbegriffs“ gestellt habe und infolgedessen auch keinen Anspruch auf „völkerrechtliche“ Behandlung besitzen werde. Längst vor dem Beginn der akuten kriegerischen Verwicklungen war diese Wendung zum diskriminierenden Kriegsbegriff vollzogen, die nichts anderes als die Auflösung der Reste des bis dahin noch bestehenden Völkerrechts bedeutete. Es entspricht diesem Geiste, wenn ein offiziöser amerikanischer Kommentator nach dem Zusammenbruch Italiens die vollkommene Unterwerfung der Italiener verlangt, um dann zu schreiben: „Unter diesen Bedingungen sind die Planer Amerikas bereit, ein freies Italien in der Brüderschaft der Zivilisation willkommen zu heißen[2].“ Es wird also unterstellt, daß Italien bisher der „Zivilisation“ überhaupt nicht mehr angehört habe. Der diskriminierende Kriegsbegriff ist damit zur totalen Entfaltung gelangt.

Die deutsche Völkerrechtswissenschaft hat als erste aus dem Zerfall des bisherigen Völkerrechts aufbauende neue Schlußfolgerungen gezogen. Sie hat das bisherige Staatenrecht hinter sich gelassen, nachdem endlich anerkannt war, daß es mit der Wirklichkeit ebensowenig mehr etwas zu tun hatte als in der Nationalökonomie der homo oeconomicus mit den heutigen Wirtschaftsformen. Unter vielen gleichzeitigen Bemühungen hat Carl Schmitt mit der Begriffsbildung einer „völkerrechtlichen Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte“ den entscheidenden Schritt getan. Höhn, Huber, Krüger, kurz, die gesamte jüngere Generation der deutschen Völkerrechtler hat sich dann in gegenseitiger Kritik an dem Aufbau einer neuen völkerrechtlichen Gedankenwelt beteiligt. Wir stehen also, was die theoretische Erkenntnis angeht, durchaus nicht mehr auf schwankem Boden, wie dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß die Bildung eines Großraumes den Imperialismus im Sinn des 19. Jahrhunderts ausschließt. „Statt der Interessenpolitik einer herrschenden Staatsmacht steht als Ziel eine Neuordnung für alle daran beteiligten Völker, die den natürlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Kräften Raum läßt und sie für den Gedanken einer neuen und gerechten Ordnung gewinnen will, im Mittelpunkt“ (Höhn).

Die Westmächte versuchten bisher gleichzeitig am überkommenen Souveränitätsbegriff festzuhalten und die Monroe- Doktrin als Großraumprinzip zu vertreten, der sich neuerdings eine ähnlich geartete Empire-Doktrin der Engländer anzugleichen versuchte. Der südafrikanische Premierminister Smuts hat dann aber in einer Guildhallrede in London im Oktober 1943 zugeben müssen, daß auch für die Westmächte der bisherige Souveränitätsbegriff nicht mehr anwendbar sei. Während er sich haßerfüllt gegen Deutschland wandte, mußte er gleichzeitig Gedanken äußern, die in den letzten Jahren gerade von der neuen deutschen Völkerrechtslehre entwickelt worden sind. Auch auf dem Gebiet des Völkerrechts zeichnen sich also, geboren aus der tiefen inneren Unsicherheit der Westmächte, Entwicklungen ab, wie wir sie oben in den Schriften von Roberts und Carr beobachten konnten.

Die babylonische Verwirrung, die in England und Amerika über die Möglichkeiten einer Nachkriegsordnung entstanden ist, rührt daher, daß sich dort die verschiedensten einander ausschließenden Bestrebungen und Theorien überkreuzen. Die Erkenntnis vom Zusammenbruch des bisherigen Völkerrechts hat sich auch dort verbreitet. Die Rückkehr zum früheren Souveränitätsbegriff hält man für unmöglich. Während nun aber England, wie wir es geschildert haben, an seiner traditionellen Gleichgewichtspolitik in Europa, d. h. an der Zersplitterung Europas festhalten will, wünscht dasselbe England den Zusammenschluß Europas zu einer „größeren Einheit“, wie dies Churchill im März 1943 andeutete. Dies aber nur, weil es natürlich auch den Engländern klar ist, daß ein zersplittertes Europa unter allen Umständen in kurzer Zeit die leichte Beute des Bolschewismus werden müßte, was ebenfalls der Fall wäre, wenn ein zersplittertes und ohnmächtiges Deutschland statt des starken Reiches in der Mitte des Erdteils läge. Gerade ein derart zersplittertes und ohnmächtiges Deutschland aber wünschen die Engländer und Amerikaner. Diese Widersprüche führten zu einem beständigen Rückzug der anglo-amerikanischen Auseinandersetzung vor dem Bolschewismus, der nach der Opferung Polens an die Sowjetunion zwangsläufig Schritt für Schritt die Opferung ganz Europas nach sich zieht. Schon ist man dazu übergegangen, Europa in eine westliche und östliche „Einfluß-Sphäre“ zerlegen zu wollen. Das erste sacrificium intellectus bedingt alle übrigen.

Damit ist geklärt, warum es, wenn wir vom Geheimnis der Macht sprechen, in Europa kein „innen“ und „außen“ geben kann. Macht, Geborgenheit und Gerechtigkeit können sich überhaupt nicht mehr auf ein einzelnes europäisches Volk beziehen, sondern nur auf den Erdteil als Ganzes. Die jetzt in der Welt vorliegende Machtgruppierung kann Europa nur als Einheit überleben oder es wird als geistiger wie als politischer Begriff ausgetilgt werden. Dem entspricht die Anerkennung der Substanz aller europäischen Völker als gleichberechtigtem Grundstoff einer neuen Kontinentalpolitik. Es lohnt sich infolgedessen gar nicht, das im Mittelpunkt der Propaganda gegen Deutschland stehende Schlagwort vom „Herrenvolk“ zu erörtern. Es ist eine bewußte Verzerrung der Deutschland militärisch auf dem Kontinent zugefallenen Führung.

Welche Grundprinzipien sind es also, die einen Frieden in der Welt wieder herbeiführen können? Niemand vermag zu entscheiden, ob sich die Menschheit dem Zustand eines ewigen Friedens entgegen entwickelt, oder ob dies einer der nie erfüllbaren Träume ist. Am Ende des ersten Weltkrieges riefen die Pazifisten „Nie wieder Krieg!“. Daraus wurde im Laufe der Jahre der Slogan der Demokratien „Krieg dem Kriege!“. Daraus wieder entstand der diskriminierende Kriegsbegriff und in seiner Folge der Zerfall der letzten Reste des Völkerrechts.

Es ist nicht zu erwarten, daß sich in der in gewaltige Machtkomplexe zerfallenden Welt in absehbarer Zeit eine allgemeinverbindliche Völkerrechtsnorm zu entwickeln vermöchte. Frieden kann nur durch die richtige Ausübung von Macht entstehen. Daß England nach 1919 die ihm zugefallene Macht nicht mit weiser Überlegung zu verwenden wußte, daß es sich vielmehr schon auf der Friedenskonferenz wieder im Dschungel der europäischen Gleichgewichtspolitik verlor, ist die große Anklage, die vor der Geschichte gegen das britische Volk erhoben werden muß. Der jetzt in der Welt eingetretene Zustand läßt klar erkennen, daß es auch in der Zukunft voneinander geschiedene Völkerrechtszonen geben wird, in denen nach sehr verschiedenen Prinzipien und von ganz verschiedenen Grundlagen aus Macht ausgeübt werden wird und sich infolgedessen auch verschiedene völkerrechtliche Normen entwickeln werden. Das muß man realistisch als Bedingung unseres Zeitalters hinnehmen. Die anglo-amerikanischen Schulen versuchen, diesen zunächst gegebenen Zustand zu vernebeln, um ihre Weltherrschaftspläne auf der Fiktion aufzubauen, es gäbe bereits einen weltverbindlichen Nomos — nämlich ihren eigenen. In Wirklichkeit kann diese Lehre nur Krieg in Permanenz bedeuten. Die Herbeiführung eines allgemeinen Friedens ist also nur möglich, wenn in den verschiedenen in der Welt vorhandenen Völkerrechtszonen tatsächlich anerkannt wird, daß Macht im derzeitigen Weltzustand nach verschiedenen Prinzipien ausgeübt werden muß. Das ist offensichtlich erst möglich, wenn die Mächte mit universalem Weltherrschaftsanspruch auf die Erkenntnis ihrer eigenen Begrenztheit gestoßen sein werden. Erst dann sind Abgrenzungen im Weltmaßstab und damit auch wirklicher Friede möglich. Niemand vermag sich heute vorzustellen, welches Ausmaß der Vernichtung notwendig sein wird, bis das der Fall sein wird. Die strittigen Sphären zwischen den verschiedenen Völkerrechtszonen umfassen heute noch ganze Erdteile, wie z. B. Afrika. Die Maßlosigkeit triumphiert. Es ist nicht unsere Aufgabe, billigen Trost zu spenden. Niemand vermag den undurchdringlichen Schleier vor dem Zukünftigen zu heben. Die Ahnung dessen, was er verbirgt, richtig zu entwickeln, ist die stolzeste Pflicht des Geistes.

Der Dienst an der Idee des Friedens kann weniger anspruchsvoll, aber dafür wirksamer vollzogen werden, indem sich die Bereiche, in denen der Krieg durch die richtige Ausübung von Macht ausgeschlossen wird, erweitern. Die abstrakte Friedenstheorie der Pazifisten wurde zu einem der am tiefsten wirkenden Kriegsgründe. Demgegenüber ergibt sich die konkrete Möglichkeit des Friedens innerhalb großer, bisher fortwährend von Kriegen erschütterter Einheiten der Erde.

Wir können heute die begründete Hoffnung aussprechen, daß mit diesem zweiten Weltkrieg die Epoche der Kriege innerhalb Europas für alle Zeiten beendet sein werde. Dies ist zunächst das wesentlichste Ergebnis, daß dieser Krieg zeitigen muß. Seine Voraussetzung ist, daß sich Deutschland als das Machtzentrum des Kontinents gegen den ungeheuren Druck der außereuropäischen Mächte mit der Unterstützung der übrigen europäischen Völker zu halten vermag. Wird dies der Fall sein, so wird ein Krieg innerhalb Europas bald ebenso unmöglich werden, wie heute ein Krieg zwischen Provencalen und Bewohnern der Ile de France oder zwischen Preußen und Bayern denkbar wäre. Die Grenzen innerhalb des europäischen Erdteils werden dann jene Bedeutung verlieren, die sie bis an die Schwelle des zweiten Weltkrieges besessen haben und besitzen mußten. Diese sich neubildende Einheit aber kann nur mit dem Dreiklang von Macht, Gerechtigkeit und Geborgenheit die Rudimente der vielen Jahrhunderte europäischer Binnenkriege überwinden.

Aus der überströmenden Kraft Europas ist das Zeitalter des Imperialismus entstanden. Nun ist es zur Existenzfrage geworden, daß Europa durch die Entfaltung eines neuen dergestalt veränderten Machtprinzips als erster Weltteil die Formen des nachimperialistischen Zeitalters entwickelt. So ist es das Geheimnis der Macht, das sich aus ihr im Gegensatz zu den maßlosen universalistischen, die ganze Welt für sich beanspruchenden Gewalten das neue Maß herausbilde, der Nomos entstehe, aus dem sich allein eine Völkergemeinschaft zu entwickeln vermag. Hieraus mag auch zwischen den Kontinenten schließlich ein neues Völkerrecht hervorgehen.

Macht ist kein Götze, den wir anbeten, weil wir sonst nichts anzubeten hätten. Macht ist Dienst an der Gemeinschaft und an der Zukunft der kommenden Generationen, für deren Erhaltung, Bewahrung und Geborgenheit sich die gegenwärtige opfert. Die Überwindung des Gemeinen, Niederziehenden und der auflösenden Kräfte erfolgt nicht durch eine Flucht in romantische Vorstellungsbilder, sondern aus der Bejahung des Gegenwärtigen allein. Es ist die Macht des Glaubens an unsere und unserer Kinder höhere Bestimmung, mit der wir die Wirrnis dieser Gegenwart zu ertragen und zu überwinden vermögen. Das Maschinenzeitalter, die Herdeninstinkte des Massenmenschen, die Industrialisierung des Krieges — alle diese Erscheinungen sind heute, wie es je in den großen Krisenepochen der Menschheit gewesen ist, der Macht des Glaubens unterlegen. Wenn wir die Gegenwart als Dienst an dem Bleibenden und Ewigen verstehen, wenn wir diesen erhabenen Gedanken ganz in uns aufzunehmen bereit sind, dann ist auch der Acker bestellt, aus dem dem Abendland die Verehrung des Göttlichen wieder aus einer gemeinschaftlichen Gesinnung möglich sein wird. Diese Stunde wird schlagen.

Jetzt kannst du deine Macht, o Schicksal zeigen:
Was sein soll, muß geschehen, und keiner ist sein eigen.
Was ihr wollt. I, 5.

[1] Sorel schwankte denn auch durchaus typisch in seinen letzten Lebensjahren zwischen Lenin und Mussolini, die er vor dem ersten Weltkrieg beide beeinflußt hat. Vgl. M. Freund, Georges Sorel. Frankfurt 1932.

(Zitat Ende)

Ohrfeigen für das Bundesverfassungsgericht: https://web.archive.org/web/20251113141327/https://sonnenspiegel.eu/politik/zyklon-b-9.html

 

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