Wie können wir eigentlich die Anwendung des Artikels 20 Absatz 4 Grundgesetz durchsetzen?
Wir greifen damit doch die „Macht“ hochkorrupter Typen an, die auf ihren Einfluß ganz bestimmt nicht kampffrei verzichten werden!
Ich sehe da nur einen einzigen Weg: Ankündigung der Hinrichtung der Täter und deren Handlanger IM FAMILIENVERBAND und auf eine Art und Weise, die den Betroffenen sofort den Angstschweiß auf die Stirne treibt!
GENAU DAS HABE ICH GETAN!
ALLEIN KANN ICH DAS
NICHT DURCHSETZEN!
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