Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Liebe Hintergrundkräfte und Handlanger und Leute ohne jedes Rückgrat: Ihr kennt doch alle den Satz, den man schon Kindern beibringt:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ihr meint tatsächlich mich verknacken zu dürfen, weil ich versuche einen weltweiten Massenmord anzuhalten, der in der Zwischenzeit, also ab ungefähr dem Jahr 1980, weit über zwei Milliarden Menschen durch MORD mit CHEMO auf sehr quälende Weise das Leben gekostet hat?

Ihr weigert Euch, diese kleine Heft zu lesen und meint z.B., daß eine eingebildete Beleidigung eines an sich völlig unwichtigen Mitarbeiters der Landeskasse Kiel schwerer wiegt, als der Massenmord an weit über zwei Milliarden Menschen!

Hier gibt es das Heft zum kostenfreien Download:

Hanno Beck : Krebs ist heilbar

Meint Ihr wirklich, Ihr kommt ohne Strafe weg, wenn Ihr dieses Heft nicht blitzartig lest und anfangt, den Massenmord mit CHEMO anzuprangern um mitzuhelfen, diesen Massenmord zu beenden?

Meint Ihr wirklich, ich hätte durch meine bewußten Provokationen gegen Gesetze verstoßen?

Meint Ihr wirklich, es sei meine Aufgabe und Pflicht, mich allein gegen Willkür und Typen zur Wehr zu setzen, die sich weigern Fakten zur Kenntnis zu nehmen?

Es ist nicht meine Aufgabe, diese Arbeit allein zu erledigen. Aber ich kann die Preise hochsetzen.

Also, jeder, der auch nur den allerkleinsten Handschlag tätigt oder einen winzigen Gedanken beisteuert, mit dem ich unter Druck gesetzt oder anderweitig gedemütigt oder „beraubt (z.B. durch Pfändung)“ werden soll, muß damit rechnen, EXEMPEL zu werden. Was das bedeutet, daß erfragt doch bitte beim Richter Neelmeier vom Landgericht Itzehoe. Lest dessen Urteil durch, das ich in meiner Verfassungsbeschwerde vom 09.05.2022 zerrißen habe.

Hier geht es lang:

Verfassungsbeschwerde vom 09. Mai 2022

Solch eine doofe Scheiße, wie das Urteil vom Richter Neelmeier, habe ich wirklich sehr lange nicht mehr gelesen! Gibt es eine andere Erklärung?

Das Hochsetzen der Preise geschieht einfach durch Zeit! Wie hoch soll die Zeit für die Sonderbehandlung (nach einer nachträglichen Gesetzesänderung und nach einem Urteil)gesetzt werden? Drei Monate oder doch gleich drei Jahre?

Verlaßt Euch drauf: Sollte es Euch treffen, dann werdet Ihr das für den Rest Eures Lebens nicht mehr vergessen!

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