Gibt es tatsächlich noch Stasi-Spitzel und Blockwarte (NS-Zeit)?

Es gibt ein paar wenig freundliche Zeitgenossen, die wollten bei dem gegen mich geführten zweiten Strafverfahren (archive.org) unbedingt gegen mich aussagen.
Am 22.12.2021 soll die Verhandlung vor dem Landgericht Itzehoe stattfinden. Dort werde ich diese Auslese der Menschheit wahrscheinlich wiedersehen!

Und jetzt ist mir ein wichtiger Unterschied aufgefallen!

Können diese Ausbunde von Rechtsstaatlichkeit, die mich alle angezeigt haben, weil die einfach nicht einsehen wollten, daß man auch unfreundliche Worte NUTZEN MUß, wenn man unerträgliche Zustände geändert haben will, die folgende Feinheit wirklich nicht unterscheiden?

  • Es gibt nämlich einen kleinen Unterschied zwischen „Feinden des Rechtsstaates“ und „Feinden des Unrechtsstaates„!
  • Das Erste ist unzulässig und gehört bestraft. Das Zweite ist unbedingt erforderlich und gehört belobigt!
  • Nur steht die Welt immer noch auf dem Kopf!
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  • Landrat Stolz hat bewußt und vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen!
  • Der Ex-Landrat Stolz ist damit ein eindeutiger Vertreter des Unrechtsstaates!
  • Schaut hier mal in die vierte Spalte von Links und lest, was die Richterin den Landrat gefragt hat!
  • Die Richterin hätte mich nicht mehr verurteilen dürfen!
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  • Schaut mal bitte hier rein und lest die Beschreibung, was „in den Fünfzigern vor einem Hamburger Einzelrichter“ passiert ist.
  • Merkt Ihr den kleinen Unterschied?
  • Damals hatten die Alliierten noch richtig viel zu sagen. Wie sieht es denn heute damit aus?
  • Gerüchteweise wird bei der Bundeswehr niemand Oberst, wenn der den Amies (bzw. deren Hintergrundkräften) nicht genehm ist, denen also nicht in das A-Loch kriecht und Selbstbewußtsein hat!
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  • Zurück zu dem hochproblematischen Ex-Landrat Stolz: Der FILZ hat geschlossen an seiner Seite gestanden!
  • Warum wundert mich das bloß nicht?
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  • Und ein kleines „gallisches Dorf“ mitten in Pinneberg wollte und konnte nicht aufgeben!
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  • Und dann wollten die wenig freundlichen Zeitgenossen von Zeugen den erläuterten wichtigen Unterschied wirklich nicht verstehen?
  • Falsch: Nach meiner klaren Meinung können die das nicht verstehen! Deren geistige Potenz kann dafür einfach nicht reichen!
  • Hätten die, nach meiner klaren Meinung, Hirn in der Birne, dann hätten die an den hochproblematischen Landrat geschrieben und um Aufklärung gebeten!
  • Dann hätte sich der hochproblematische Landrat verantworten müssen und nicht ich!

Alles, was diese wirklich nicht edlen Zeitgenossen stört, wird nicht hinterfragt! Die führen einfach Krieg! Und ich meine: Die führen Krieg gegen ihre eigene Blödheit und versuchen ihren Dreck auf anderen Menschen abzuladen!
Manchmal kann das richtig schief gehen!
(Es stört mich nicht mehr, wenn es auf meinem Weg Tote gibt!)

  • Die Anzeigeerstatter helfen, wahrscheinlich ungefragt, dem FILZ und beschweren sich dann, wenn es mit dem FILZ schlimmer wird!
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  • DAS SYSTEM kennen wir auch bei der Schulmedizin: Sehr viele Symptome zeigen HEILUNG an.
  • Aber nur dann, wenn man die Symptome im Zusammenhang lesen und verstehen kann!
  • Die meisten Schulmediziner können das nicht, weil die das nicht können wollen und weil neue Gedanken für die gefährlich sind!

Vor dem Amtsgericht wurde nur eine Zeugin gehört. Die war nicht mal in der Lage, die zweite Seite des Handzettels zu lesen.
Stellt Euch das mal vor! Ich bin von einer Frau angezeigt worden, die die Anzeige auf der Grundlage unvollständiger Informationen abgegeben hat!

  • Wie finde ich das denn?
  • Darf oder MUß man solche Leute als Stasis, oder wie in der NS-Zeit als Blockwarte bezeichnen?
  • Oder grenzt das schon an die Tätigkeit auf bestimmten Rampen?

Frage: Gibt das tatsächlich Behördentypen, die meine Handzettel nicht umdrehen können um die zweite Seite zur Kenntnis zu nehmen?

  • Ja gibt es!
  • Nur gibt es Menschen, die holen das Versäumnis nach und reagieren sofort und eindeutig!
  • Als der hochproblematische Ex-Landrat Stolz mich vor dem Zivilgericht hat verklagen lassen, damit die Lobesworte aus dem Netz verschwinden, wollte sein Anwalt so 60.000 Euro Strafe. DAS WAR EIN EINDEUTIGER BEFEHL!
    Meine Frage an die Richterin, ob die die zweite Seite auch zur Kenntnis genommen habe, führte zum sofortigen Umdrehen des Handzettels!
    Sie sprach dann eine (im Verhältnis) lächerliche Strafe von so ca. 1500 Teuro aus, die nach meinem Wissen bis heute niemand „haben wollte“.

Hier gibt es noch eine Mitteilung an die wenig freundlichen Zeitgenossen von Zeugen: Ich will nicht, daß ein Einziger von Euch oder ein einziges Familienmitglied von Euch unter Anwendung des durch meinen Handzettel zugänglichen Wissens gesund wird!

  • Geht schön zur Schulmedizin!
  • CHEMO ist die einzige richtige Hilfe bei jeder Krebserkrankung!

 

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