Seht doch endlich die weiteren Handlungsmöglichkeiten!

„Satanische Weltregierung“: Was braucht es, um die zu ZERSTÖREN? TEIL 110!!!!

Vom  Bündnis Bürgerwille habe ich heute die folgende E-Mail bekommen (Zitat Anfang):

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer von Bündnis Bürgerwille,

viele von Ihnen haben im letzten Jahr unsere Verfassungsbeschwerde gegen die deutsche Zustimmung zur Aufnahme von EU-Schulden im Umfang von 750 Mrd Euro unterstützt. Die mündliche Verhandlung zu diesem Verfahren fand am 26. und 27. Juli diesen Jahres in Karlsruhe statt. Wir haben Sie damals ausführlich über deren Verlauf informiert.

Heute hat das Bundesverfassungsgesetz für den 6. Dezember 2022 die Urteilsverkündung angekündigt. Es ist – auch angesichts des Verlaufs der mündlichen Verhandlung – völlig offen, wie dieses Urteil ausfallen wird. Die beiden grundsätzlichen Möglichkeiten sind entweder eine Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde oder eine Vorlage des Falls beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ausgeschlossen ist es, dass das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgibt, ohne den EuGH zu konsultieren.

Wie auch immer das Urteil ausfällt: An der Tatsache, dass die EU erstmals in ihrer Geschichte gewaltige Schulden aufnimmt, um damit verlorene Zuschüsse zu finanzieren, ist nichts mehr zu ändern. Ebensowenig wie an der Tatsache, dass Deutschland im vollen Volumen von 750 Mrd Euro einer gesamtschuldnerischen Haftung zugestimmt hat. Denn da das Bundesverfassungsgericht im April 2021 unseren Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt hat, hat Bundespräsident Steinmeier das deutsche Zustimmungsgesetz unterzeichnet und damit eine völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt, die auch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr aufheben kann.

Dies bedeutet freilich nicht, dass das Hauptverfahren damit gegenstandslos oder unbedeutend geworden ist. Denn „einmal ist keinmal“, wie in der mündlichen Verhandlung von der Gegenseite mehrfach gesagt wurde. Das bedeutet: Die EU wird sich auch künftig verschulden wollen, wenn dem rechtlich kein Riegel vorgeschoben wird. Unsere Verfassungsbeschwerde wird klären, ob und unter welchen Umständen die EU auch bei neuen Vorhaben berechtigt ist, Schulden aufzunehmen und damit die den Mitgliedsstaaten (zumindest auf dem Papier) auferlegte fiskalische Disziplin zu unterlaufen.

Wir erwarten daher, dass das Bundesverfassungsgericht entweder in seinem Urteil am 6.12. oder ggf. erst in einer endgültigen Entscheidung nach Vorlage beim EuGH Kriterien formulieren wird, ob, wann und in welchem Umfang die EU sich verschulden darf. Das käme auch der in vielen früheren Verfahren erkennbaren Neigung des Bundesverfassungsgerichts entgegen, der Bundesregierung nie völlig in den Arm zu fallen, aber ihr doch gewisse Zügel anzulegen.

Dass das Bundesverfassungsgericht solche Verschuldungs-Kriterien formuliert, erwarten wir selbst für den Fall, dass unsere Verfassungsbeschwerde abgewiesen wird. Und da der eigentlich beklagte Sachverhalt (die 750 Mrd Euro Schulden für den sog. Corona-Wiederaufbaufonds) ohnehin nicht mehr zu verhindern ist, könnte dies sogar der günstigere Fall sein. Denn wir machen uns keine Illusionen darüber, wie der EuGH über unseren Fall urteilen würde. Bei einer Vorlage an den EuGH wäre das Bundesverfassungsgericht an die Rechtsprechung des EuGH gebunden. Sollte das Bundesverfassungsgericht aber den EuGH nicht anrufen, wäre es frei, eigene Kriterien zur Schuldenverhinderung oder Schuldenbegrenzung zu formulieren. Bundestag und Bundesregierung wären an diese Kriterien dann bei künftigen Entscheidungen über europäische Schulden gebunden.

Es steht also eine spannende Entscheidung an und sie wird fast sicher nicht auf ein bloßes Ja oder Nein zu unserer Verfassungsbeschwerde hinauslaufen. Sollten Sie an der Urteilsverkündung persönlich teilnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an

Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Email: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

und geben Sie Ihren Namen, Vornamen und Ihre Erreichbarkeit (Telefon, FAX oder Email) an. Das Interesse an diesem Verfahren ist sehr groß und pandemiebedingt wird es vermutlich wieder nur eine überschaubare Anzahl von Plätzen geben. Deshalb zögern Sie bitte nicht mit der Anmeldung. Alle weiteren Informationen finden Sie hier in der Pressemitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. Bernd Lucke (Zitat Ende)

Meine Antwort lautet wie folgt:

Von: Henning von Stosch <>
An: info@buendnis-buergerwille.de <info@buendnis-buergerwille.de>
Verschickt: Do, 10. Nov. 2022 15:32
Betreff: Weitere Handlungsmöglichkeiten sind nicht ausgeschlossen: Urteilsverkündung am 6.12.2022, ERatG

 

Henning von Stosch
Mühlenstraße 5
D-25421 Pinneberg
Tel. 04101
E-Mail: xxyyttzz@souHSSughs
 
 
Sehr geehrter Herr Meeth,
 
Sie zeichnen verantwortlich für die Internetseite des Bündnisses Bürgerwille.
 
Um mich vorzustellen sollte es ausreichen, Ihnen drei Tatsachen über mich mitzuteilen:
  1. Ich habe kein Funktelefon.
  2. Ich habe keinen Fernseher.
  3. Ich hatte tausende von Büchern, habe aber angefangen, ziemlich viele davon wegzugeben, weil ich langsam 68 Jahre alt werde.
 
Die von Ihnen genannten Fakten stimmen erfreulicherweise nur aus einem ganz bestimmten Blickwinkel. Der besteht darin, daß die von Ihnen zutreffend zitierten Verpflichtungen freiwillig eingegangen wurden und damit tatsächlich erfüllt werden müssen.
 
Um Ihre Sichtweise zu ergänzen, bitte ich Sie hier reinzuschauen:
 
https://sonnenspiegel.eu/esoterik/bundesverfassungsgericht17.html  Das, was Sie dort finden, stammt vom 01. November 2022. An dem Tag „durfte“ ich vor dem Amtsgericht Pinneberg erscheinen und es sollte u.a. wegen § 130 StGB gegen mich verhandelt werden. Meine Anwältin sah mich schon im Knast oder in der Psychiatrie.
Die Verhandlung dauerte so ca. fünf Minuten!
 
Das Ergebnis der Verhandlung sieht so aus: https://sonnenspiegel.eu/esoterik/hintergrundkraefte605.html  Dort sind zwei Zeitungsberichte über die Verhandlung verlinkt und die zugehörigen Dokumente in der PDF-Anlage einzusehen.
 
Am 21. November 2018 wurde der erste Strafprozeß gegen mich geführt. Zwei Tage vorher haben die Verantwortlichen einen Schuß vor den Bug bekommen, den Sie hier finden: https://archive.org/details/JudenUngarn
Begriffen haben die das nicht!
Keiner der Verantwortlichen hat sich erkundigt, was ich vorher (bei wesentlich schlechteren Voraussetzungen) überleben konnte!
 
Der derzeitige Höhepunkt stellt beinahe die KRACHENDE OHRFEIGE FÜR DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT DAR!
 
Es geht aber noch heftiger: https://sonnenspiegel.eu/esoterik/hintergrundkraefte621.html
 
Die Leute auf der Straße scheinen es zu wissen, was ich daran ablesen kann, daß ich zunehmend sehr freundlich gegrüßt werden.
 
Der Schlüssel für die Lösung aller Probleme besteht in dem Begreifen, daß es zwei weltweit zerstreute Völker auf der Erde gibt, die unterschiedliche Aufgaben zu haben scheinen. Die Beweisführung finden Sie hier: https://sonnenspiegel.eu/esoterik/hintergrundkraefte462.html
 
Situationen können sehr schnell kippen, wie Sie hier nachlesen können:
 
  1. https://archive.org/details/SchwabSatanGegenEinGebet  und hier, denn meine Anwältin war über den Fast-Freispruch so erstaunt, daß ich sie auf offener Straße in den Arm nehmen mußte!
  2. https://sonnenspiegel.eu/esoterik/hintergrundkraefte604.html
Wenn das Bündnis Bürgerwille die tatsächlich existierende und immer noch nicht zugegebene Weltregierung begreift, dann eröffnen sich neue neue Möglichkeiten, denn unser Geldsystem besteht seit uralten Zeiten aus Betrug! Warum sollen oder wollen wir den bezahlen?
Schon Henry Ford hat gesagt, daß es vor morgen Früh eine Revolution gäbe, wenn die Leute das Geldsystem begreifen würden.
 
Schauen Sie bitte hier rein und Sie haben den Schlüssel, die Menschheit schlau machen zu können: https://d-nb.info/1009696734
Ich wußte lange, daß das Geldsystem auf Betrug beruhte. Richtig verstanden habe ich es erst nach dem Buch von Herrn Reschke.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
von Stosch
 
 
Dieser Beitrag wurde unter Gesundheit, Politik, Psychologie abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert